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Richtlinien & Regelungen

Hier finden Sie eine vollständige Übersicht der gesetzlichen Regelungen zur österreichischen Autobahnvignette, Strafen, Ausnahmen und Beschwerdemöglichkeiten.

Rechtliche Grundlage

Die Mautpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ist im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG) geregelt. Die ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft) ist für den Betrieb und die Kontrolle zuständig. Die Tarife werden jährlich durch Verordnung des Bundesministers für Klimaschutz festgelegt.

Mautpflicht – Grundregeln

RegelungDetailsAusnahme
Vignettenp flichtAlle Pkw bis 3,5 t zGG auf A- und S-StraßenEinsatzfahrzeuge, Diplomaten
MotorräderEigene Vignettenkategorie, günstigere TarifeKeine
Wohnmobile bis 3,5 tPkw-Tarif giltKeine
Fahrzeuge über 3,5 tStreckenmaut (GO-Box) statt VignetteLandwirtschaft (teilweise)
Ausländische FahrzeugeGleiche Regeln wie österreichischeDiplomatische Kennzeichen
BundesstraßenMautfrei
SondermautstreckenZusätzliche Streckenmaut
Elektrische FahrzeugeGleiche Tarife wie VerbrennerKeine
HybridfahrzeugeGleiche Tarife wie VerbrennerKeine
AnhängerKeine eigene Vignette erforderlich

Strafen und Sanktionen

Bei Verstößen gegen die Mautpflicht gelten folgende Sanktionen:

VerstoßOrganmandatVerwaltungsstrafeHinweis
Fehlende Vignette€ 120bis € 300Sofortige Zahlung möglich
Abgelaufene Vignette€ 120bis € 300Gilt auch für Folgetag
Falsches Kennzeichen€ 120bis € 300Vorsatz kann höher bestraft werden
Fehlende Streckenmaut€ 120bis € 300Pro Strecke
Fehlende GO-Box (LKW)€ 300bis € 3.000Schwerere Sanktion
Manipulation der Kontrollebis € 3.000Strafanzeige möglich

Grenzen und Ausnahmen (vollständige Liste)

Beschwerden und Einsprüche

Wohin wende ich mich?

Bei Beschwerden über Organmandate oder Verwaltungsstrafen:

  1. Einspruch beim Organmandat: Schriftlich innerhalb von 2 Wochen an die ausstellende Behörde
  2. Beschwerde bei Verwaltungsstrafe: Schriftlich innerhalb von 4 Wochen an das Landesverwaltungsgericht
  3. Technische Probleme: ASFINAG Kundendienst (asfinag.at)
  4. Behördliche Beschwerden: Volksanwaltschaft Österreich

Was Sie angeben müssen: Kennzeichen, Datum und Ort der Kontrolle, Beschreibung des Sachverhalts, Kaufbeleg der Vignette (falls vorhanden), Kontaktdaten.

Fristen: Organmandat-Einspruch: 2 Wochen; Verwaltungsstrafe-Beschwerde: 4 Wochen; Verjährung: 1 Jahr.

Datenschutz bei der Mautkontrolle

Die ASFINAG verarbeitet Kennzeichendaten im Rahmen der Mautkontrolle gemäß der DSGVO. Kennzeichendaten werden nur für die Dauer der Kontrolle gespeichert und bei gültiger Vignette sofort gelöscht. Bei Verstößen werden die Daten für die Dauer des Verfahrens aufbewahrt.